Zuschüsse zu Treppenliften
Bei welcher Pflegestufe bekommt man einen Treppenlift?
Wer einen Treppenlift benötigt, kann finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. Grundlage ist § 40 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss für einen Treppenlift bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, egal ob Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5.. Damit soll das selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden erleichtert und ein Umzug ins Pflegeheim möglichst vermieden werden.
Besonders wichtig: Der Zuschuss kann pro pflegebedürftiger Person in einem Haushalt gewährt werden. Leben also mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann sich die Fördersumme entsprechend vervielfachen.
So werden Treppenlifte nicht nur zu einer komfortablen, sondern auch finanziell machbaren Lösung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung
Treppenlift-staatliche Kredite
Auch der Staat bietet zeitweise Förderungen & Kredite für Treppenlifte an:
Zum Beispiel bietet die KfW-Bank folgenden Kredit an:
Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“
Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, mit dem barrierereduzierende Maßnahmen gefördert werden. Dazu zählt auch der Einbau von Treppenliften.
Der Kredit kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen.
Treppenlift-staatliche Zuschüsse
2. Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“
Ein echter Zuschuss, kein Kredit. Immer zeitlich begrenzt, wird diese Fördermaßnahme gerne wiederholt.
Zuschussvariante, mit Förderung von Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Treppenlift).
Typisch bei der letzten Förderung waren etwa 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen.
Wichtig dabei: Sollten Sie bereits einen Zuschuss der Pflegekasse zu dieser Maßnahme erhalten, so kann der KfW Zuschuss nicht gleichzeitig auch noch in Anspruch genommen werden. Der KfW Kredit kann jedoch mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden