Treppenlift Krankenkasse - zahlt die Krankenkasse im Kreis Heinsberg einen Treppenlift?

Viele Menschen fragen sich: Zahlt die Krankenkasse im Kreis Heinsberg einen Treppenlift?

Die kurze Antwort lautet: In der Regel zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse einen Zuschuss. Das wird häufig verwechselt.

Trotzdem gibt es finanzielle Unterstützung, die den Kauf eines Treppenlifts deutlich erleichtern kann

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Treppenlift in der Regel nicht direkt.

Der Grund: Ein Treppenlift gilt nicht als klassisches medizinisches Hilfsmittel, sondern als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Deshalb ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Pflegekasse.

Wann zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift?

Die Pflegekasse unterstützt einen Treppenlift, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehören:

 

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor

  • Der Treppenlift erleichtert den Alltag erheblich

  • Die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden wird verbessert

 

Der Zuschuss wird als sogenannte „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ gewährt.

Wie hoch ist der Zuschuss für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person.

Wichtig:

 

  • Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann sich der Zuschuss erhöhen

  • Der Zuschuss muss vor dem Einbau, also vor der Montage beantragt werden – nicht wie viele Menschen denken vor der Bestellung

 

Beispiel:

 

  • 1 Person mit Pflegegrad → bis zu 4.180 € Zuschuss

  • 2 Personen → bis zu 8.360 € Zuschuss

  • 3 Personen → bis zu 12.540 € Zuschuss
  • 4 Personen → bis zu 16.720 € Zuschuss

 

Wie stellt man den Antrag für den Treppenlift?

Der Antrag bei der Pflegekasse ist in der Regel unkompliziert.

So läuft es ab:

 

  1. Wir von Wassenberger Treppenlifte stellen den Antrag für Sie bei Ihrer Pflegekasse

  2. Wir legen einen Kostenvoranschlag mit Bildern der Umbaumaßnahme bei

  3. Nach der Montage reichen Sie die Rechnung des Treppenlifts bei Ihrer Pflegekasse ein

  4. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss auf Ihr Konto

Gibt es weitere Zuschüsse neben der Pflegekasse?

Ja, neben der Pflegekasse gibt es teilweise weitere Möglichkeiten:

 

  • Zuschüsse der KfW-Bank

  • Darlehen der KfW-Bank

 

Welche Förderung möglich ist, hängt immer von der persönlichen Situation ab und davon, welches Programm die KfW-Bank gerade anbietet. Ausserdem ist beispielsweise der Zuschuss der Pflegekasse nicht kombinierbar mit dem Zuschuss der KfW-Bank. Das Darlehen der KfW-Bank ist hingegen sehr wohl kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse

 


 

Lohnt sich ein Treppenlift trotz Eigenanteil?

Auch wenn ein Eigenanteil bleibt, lohnt sich ein Treppenlift für viele Menschen.

Er ermöglicht:

 

  • mehr Sicherheit im Alltag

  • längeres Wohnen im eigenen Zuhause

  • mehr Selbstständigkeit

 

Viele Betroffene berichten, dass sich ihre Lebensqualität deutlich verbessert.

Vergleichen Sie die Kosten mit einem Umbau des Bads oder mit einem Auszug. Die Kosten eines Pflegeheims sind wesentlich höher und fallen jeden weiteren Monat an

Treppenlift Beratung im Kreis Heinsberg

Wenn Sie im Kreis Heinsberg wohnen und sich fragen, ob ein Treppenlift für Sie infrage kommt, ist eine persönliche Beratung sinnvoll.

Egal ob Sie einen Treppenlift in Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven oder dem Selfkant suchen. Wir sind Ihr regionaler Treppenlift-Anbieter im Kreis Heinsberg. Es gibt für nahezu jede Treppe eine Lösung.

Dabei wird auch geprüft, welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Sie möglich sind.


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