Treppenlift Zuschuss im Kreis Heinsberg - bis zu 4.180 € Förderung pro Person möglich

Viele Menschen im Kreis Heinsberg wissen nicht, dass ein Treppenlift häufig bezuschusst wird. Dadurch kann sich der Eigenanteil deutlich reduzieren. Besonders wichtig ist dabei die Förderung durch die Pflegekasse.

Wenn eine Person einen anerkannten Pflegegrad hat, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Treppenlift gewähren.

Dieser Zuschuss wird gezahlt, weil ein Treppenlift dabei hilft, die Wohnsituation barrierefreier zu gestalten und Menschen länger selbstständig in ihrem Zuhause wohnen bleiben können


 

Treppenlift Beratung im Kreis Heinsberg

Wenn Sie im Kreis Heinsberg wohnen und sich für einen Treppenlift interessieren, kann eine persönliche Beratung sehr hilfreich sein.

Jede Treppe ist anders aufgebaut und auch die Fördermöglichkeiten können unterschiedlich sein.

Ob in Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven, Wassenberg oder im Selfkant – eine individuelle Beratung hilft dabei, eine passende Lösung zu finden und mögliche Zuschüsse optimal zu nutzen. Informieren Sie sich jetzt! Wir beraten Sie persönlich vor Ort oder auch gerne vorab per telefonischer Beratung


 

Wann zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten eines Treppenlifts, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehören in der Regel:

 

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (PG 1 reicht)

  • Der Treppenlift verbessert die Wohnsituation der betroffenen Person

  • Der Antrag wird vor der Montage des Treppenlifts gestellt 

 

Der Zuschuss wird im Rahmen einer sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ gewährt.

Das bedeutet: Der Treppenlift soll dazu beitragen, dass der Alltag zu Hause wieder leichter und sicherer wird


 

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro Person für einen Treppenlift bezahlen.

Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt, kann sich der Zuschuss sogar erhöhen.

Beispiel:

 

  • 1 Person mit Pflegegrad → bis zu 4.180 € Zuschuss

  • 2 Personen mit Pflegegrad → bis zu 8.360 € Zuschuss

  • 3 Personen mit Pflegegrad → bis zu 12.540 € Zuschuss

  • 4 Personen mit Pflegegrad → bis zu 16.720 € Zuschuss

 

Dadurch kann sich der Eigenanteil für einen Treppenlift deutlich verringern


 

Welche weiteren Förderungen gibt es?

Neben der Pflegekasse gibt es manchmal noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten.

Dazu können gehören:

 

  • Förderprogramme der KfW-Bank

  • Zuschüsse von Bundesländern oder Kommunen

  • Unterstützung durch private Versicherungen

 

Welche Förderung möglich ist, hängt immer von der persönlichen Situation ab.

Eine Beratung kann helfen, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden


 

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Wichtig ist, dass der Antrag vor der Montage des Treppenlifts gestellt wird. Maßgeblich ist hier nicht die Auftragserteilung, sondern die Montage.

Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet innerhalb von ca. 3 Wochen, ob die Förderung gewährt wird. Wir von Wassenberger Treppenlifte helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung


 

 

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